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LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 2-25 O 127/14 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. November 2014 - 2-25 O 127/14 (https://dejure.org/2014,54653)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2014 - 25 O 127/14
- LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 2-25 O 127/14
- OLG Frankfurt, 27.02.2015 - 19 W 60/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97
Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 25 O 127/14
Die von der Kammer vorgenommene Bemessung des Streitwertes entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kündigung eines Darlehensvertrags (vgl. BGH, NJW 1997, 1787). - OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 23 W 56/13
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 25 O 127/14
Allerdings stellt das Oberlandesgericht in der vorgelegten Entscheidung (Beschluss vom 01.10.2013 - 23 W 56/13, dort Seite 4) auf den Wert der Leistung ab, von der der Kläger freigestellt werden will.
- OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages
Soweit die Kläger der Sache nach begehrten festzustellen, dass der Beklagten aus dem Darlehensverhältnis keine Ansprüche zustünden, dürfte es sich sogar um eine negative Feststellungsklage handeln, bei der keine Abschläge vorzunehmen seien (LG Frankfurt a.M. vom 3.11.2014 - 2-25 O 127/14).